§1 - Geltung und Ausschließlichkeit
Für die Annahme und die Veröffentlichung von Anzeigen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für Schaltung von Werbung in den Print-Titeln, Online-Produkten und online verbreiteten Werbemitteln, insbesondere unter der URL www.automobilwoche.de, sowie in den per E-Mail versendeten Newslettern der Automobilwoche (nachfolgend insgesamt „Anzeigen“). Die Angebote und diese Bestimmungen richten sich bestimmungsgemäß ausschließlich an Unternehmer. Zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber wird beim ersten Vertragsschluss vereinbart, dass diese Bedingungen allen Folgegeschäften – auch mündlich geschlossenen – zugrunde gelegt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Bedingungen widersprechen oder ergänzende Regelungen enthalten, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Verlag hat ihrer Geltung ausdrücklich vorher zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis widersprechender oder abweichender Geschäftsbedingungen den Anzeigenauftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. §2 - Angebot, Vertragsschluss Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande. §3 - Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung 1. Die Anzeigenpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge, soweit der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Im Fall einer solchen unangemessenen Benachteiligung kann der Auftraggeber die betroffene Buchung durch unverzügliche Mitteilung außerordentlich kündigen. 2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt (Anzeigenjahr). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Anzeigenjahres. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht anders vereinbart. 3. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag bereits rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht die vorhergesehene Anzeigenzahl, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt. 4. Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Einzugsermächtigung gewährt der Verlag dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages. 5. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Verlages geleistet werden. 6. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Auftraggebers ausschließlich nach § 366 BGB verrechnet. 7. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. 8. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn eine zugesicherte Auflage um mindestens 20 % unterschritten wird. §4 - Zahlungsverzug 1. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so werden alle weiter offenstehenden Rechnungen und Forderungen sofort fällig, unabhängig von den früher eingeräumten Zahlungszielen. Insbesondere und unbeschadet anderer Rechte ist der Verlag berechtigt, a) die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen zu verlangen, b) auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, c) vollständig oder für bereits abgeschlossene Folgeaufträge vom Vertrag zurückzutreten. 2. Der Verlag ist berechtigt, den Ersatz der Einziehungskosten zu verlangen. Sonstige gesetzliche Rechte des Verlags bleiben unberührt. §5 - Anzeigenstornierung Die Stornierung von Aufträgen ist nur bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin möglich und nur soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Sonderwerbeformenund Sponsorships sind nicht stornierbar. §6 - Vertragsabwicklung 1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. 2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckdaten ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckdaten endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages. 3. Kosten für erhebliche Änderungen vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. 4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 5. Der Verlag liefert ab viertelseitigen Anzeigen sofort nach deren Erscheinen Beleghefte. 6. Bei Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, hat der Verlag das Recht diese durch entsprechende Kennzeichnung als Werbung kenntlich zu machen. Eine Pflicht des Verlages zu einer entsprechenden Prüfung ergibt sich hieraus jedoch nicht. 7. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Aufbewahrung und rechtzeitige Weiterleitung der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingeschriebene Sendungen werden nur dann eingeschrieben weitergeleitet, wenn der Portobetrag mitgeschickt wird. Eine Gewähr für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Offerten übernimmt der Verlag jedoch nicht. §7 - Mängelgewährleistung 1. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung keine Gewähr geleistet. 2. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend Ausdruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung ist die Zusendung geeigneter Druckdaten (siehe Angaben in Preisliste). 3. Um die Richtigkeit von Anzeigenmotiven und -inhalten zu gewährleisten, ist grundsätzlich vorab ein gültiges, aktuelles Proof mit dem jeweiligen Anzeigenauftrag an den Verlag zu senden. 4. Der Auftraggeber ist bei Mängeln der Anzeige, durch die der Zweck der Insertion nur unerheblich beeinträchtigt wird, nicht anspruchsberechtigt. Die Mängelbeschwerde muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beim Verlag eingehen. 5. Sind etwaige Mängel bei den Druckdaten nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber insoweit keine Ansprüche. 6. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten. §8 - Besondere Bestimmungen für Online-Werbeformen 1. Der Verlag bietet insbesondere die in den jeweils aktuellen Automobilwoche Online-Mediadaten dargestellten Standardwerbeformen zur Buchung an. Hierzu gehören Bannerwerbungen und Content Links (Bannerwerbung mit verlinktem weiterführendem Content). Darüber hinaus angebotene besondere Werbeformen wie gesponserte Webinare und andere Sponsorings unterliegen entsprechenden gesonderten Bedingungen. 2. Unbeschadet §3 Nr. 8 wird für Online-Werbeformen keine Reichweite vereinbart oder zugesichert. Geschuldet ist eine Schaltung im jeweiligen zeitlichen Umfang. 3. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, sind Online-Werbeschaltungen regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und daher nur außerordentlich kündbar und nicht stornierbar. 4. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Schaltungstermin vereinbart ist, legt der Verlag unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers die konkreten Schaltungszeiten selbst fest (Schieberecht). Im Zweifel gilt eine Verschiebung um insgesamt von bis zu vier Wochen als vertragsgemäße Erfüllung. 5. Der Auftraggeber liefert die für den Auftrag benötigten Werbemittel und Materialen in den jeweils benötigten Standardformaten, mit hinreichender Vorlaufzeit von wenigstens 5 (fünf) Werktagen, an. Nicht fristgerechte oder nicht ordnungsgemäße Lieferung berechtigt den Verlag zur Verschiebung etwaiger festgelegter Schaltungstermine. §9 - Garantie und Freistellung Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, dass die Anzeigen und das angelieferte Ausgangsmaterial frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Verwertung, insbesondere der Schaltung als Anzeige, entgegenstehen. Dies umfasst neben Urheber-, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten insbesondere auch jegliche lauterkeitsrechtlichen Ansprüche. Der Auftraggeber stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die von Dritten diesbezüglich erhoben werden. Hierzu zählen auch alle erforderlichen Aufwendungen des Verlags in diesem Zusammenhang einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. §10 - Haftung 1. Der Verlag haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Verlag für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten) oder im Falle der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Der Verlag haftet in diesem Falle jedoch nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Der Verlag haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 2. Unbeschadet des Vorstehenden, ist der Verlag für Inhalt und Gestaltung der Anzeigen nicht verantwortlich und haftet gegenüber den Adressaten auch nicht für deren inhaltliche Richtigkeit oder Zulässigkeit. Dies gilt insbesondere für diejenigen online angebotenen Bereiche, in denen der Auftraggeber selbst Inhalte einbindet, wie z.B. den Marktplatz, Webinare und andere Online-Werbeformen. 3. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 6 Monaten nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und vertragliche Ansprüche aufgrund nach dieser Ziffer unbeschränkter Haftung. 4. Soweit die Haftung des Verlages ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.§11 - Streitbeilegungsverfahren (Online-Streitbeilegung)
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. §12 - Sonstige Bestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarung im Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber. 2. Diese Vereinbarung und etwaige Streitigkeiten in Ihrem Zusammenhang unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Bestimmungen des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.Stand: 03.02.2017