In einem vom Finanzgericht Niedersachsen behandelten Fall klagte eine Kfz-Händlerin. Sie bietet zusätzlich zum Kauf eines Pkw eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie über die Mapfre Asistencia gegen Aufpreis. Die Garantiezusage erfolgt als Vertrag zwischen dem Autohaus und dem Käufer als Garantienehmer. Im Garantiefall kann der Käufer den Wagen entweder von seinem Händler über den Reparaturanspruch oder von einer anderen Werkstatt über den Reparaturkostenersatzanspruch reparieren lassen.
Das Finanzamt der Klägerin betrachtete die Garantiezusage als unselbstständige Nebenleistung zum Autoverkauf. Auf den Aufpreis setzte das Finanzamt Umsatzsteuer fest. Die Klägerin vertrat hingegen die Auffassung, dass die Garantiezusage getrennt vom Verkauf des Gebrauchtwagens und damit als eigenständige sonstige Leistung von der Umsatzsteuer befreit sei.