ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk wertet die neuen Regelungen in derTypgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858 als Erfolg: Dort sind dieAnforderungen des Zugangs zu allen Reparatur- und Wartungsinformationen festgeschrieben.
Das heißt: Der jeweilige Hersteller muss sämtliche Informationen, die für die Diagnose, die Instandhaltung, die Neuprogrammierung oder Neuinitialisierung eines Fahrzeugs benötigt werden, über das Internet bereitstellen. Diese Regelungen gelten für alle Kraftfahrzeuge gelten, unabhängig von der Emissionsklasse. Bisher war das separat geregelt, zum Beispiel in den Euro 5- und Euro 6-Verordnungen.
„In der neuen Verordnung ist die Handschrift des ZDK deutlich zu erkennen“, betont Hülsdonk. „Wir haben die politische Arbeit auch in Brüssel ganz klar nach unserem Motto ausgerichtet: Gut ist, was den Betrieben nützt. Und der Nutzen ist gar nicht hoch genug einzuschätzen.“
Während des Gesetzgebungsprozesses hatte ZDK-Geschäftsführer Neofitos Arathymos auch laufend Gespräche mit den Fahrzeugherstellern geführt, um etwa den bisher sehr reglementierten Zugang zu diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen zu klären.
Diese Zugänge liegen laut Arathymos für die Marken Audi, BMW, Ford, Mercedes-Benz, Mini, Opel/Vauxhall, Seat, Skoda, Smart und Volkswagen vollumfänglich vor und sind mittlerweile auch auf dem Diagnose- und Programmierungswerkzeug EuroDFT eingerichtet.
Dieses Werkzeug hat der ZDK in Kooperation mit der ADIS-Technology in Aachen entwickelt. Es wurde im Juni 2016 erfolgreich im Markt eingeführt und erleichtert Diagnose- und Programmierarbeiten. Auch der Zugang zu Reparaturleitfäden und der Zugang zum Serviceheft sind möglich. (ree)