Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert, dass die neue Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge, die seit dem 16. November 2020 gilt, in die Angebotshoheit der Autohäuser eingreift: Konkret gelte das für die nun gestaffelte Förderung von Leasingfahrzeugen mit Vertragslaufzeiten unter 24 Monaten, so der ZDK in einer Pressemitteilung.
"Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Förderung der Elektromobilität nicht am Fahrzeug festgemacht wird, sondern abhängig sein soll von der Art der Finanzierung", kritisiert ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Entscheidend sei, Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß auf die Straße zu bringen und nicht die Finanzierungsart.
Zur Verdeutlichung nannte der Verband folgendes Beispiel: Ein batteriebetriebenes E-Fahrzeug als Neuwagen mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro bekommt bei einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten lediglich noch 1.500 Euro Förderung statt bisher 6.000 Euro. Bei gebrauchten E-Fahrzeugen halbiert sich der Umweltbonus von bisher 5.000 Euro bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten. Ähnlich drastisch fällt die Kürzung bei Hybriden aus.
Für den ZDK sei unverständlich, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium nun per Richtlinie erneut einen harten ordnungspolitischen Eingriff zu Lasten der Autohäuser vollziehe. Nachdem der Regierung vor einem Jahr ein Mindestnachlass für die Förderung von jungen gebrauchten E-Fahrzeugen in Höhe von 20 Prozent vorgeschrieben wurde, sei die Richtlinie nun ein weiterer Eingriff zu Lasten der Autohäuser.
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