Der ehemalige Chef der Motorenentwicklung bei Audi, Wolfgang Hatz, befindet sich seit Ende September wegen des Abgas-Skandals in Untersuchungshaft. Nun hat die sechste Strafkammer des Landgerichtes München I eine umfangreiche Beschwerde des Beschuldigten gegen die Untersuchungshaft als "unbegründet zurückgewiesen", berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Das habe die Justizpressestelle am Dienstagnachmittag auf Anfrage von SZ, NDR und WDR mitgeteilt. Die Anwälte von Hatz wollten sich demnach gegenüber der SZ nicht zu dem Fall äußern.
Wolfgang Hatz bleibt in U-Haft
Die Staatsanwaltschaft München II hatte Wolfgang Hatz Ende September wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaften lassen, schreibt die "SZ" weiter. Seine Anwälte hätten im Oktober in der Beschwerde gegen die Untersuchungshaft alle Anschuldigungen vehement zurückgewiesen und auch eine Flucht- und Verdunkelungsgefahr verneint.
Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Haftbeschwerde seien der "SZ" zufolge vor allem Aussagen des seit Mitte des Jahres inhaftierten früheren Audi-Ingenieurs Giovanni P., der Hatz schwer belastet habe. Andererseits werde Giovanni P. in der Haftbeschwerde sinngemäß vorgeworfen, falsche Angaben zu Lasten von Hatz gemacht zu haben. P. habe auf diese Weise versucht, von sich abzulenken und Schuld auf andere abzuschieben. (os)
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