Das neue Semester hat begonnen. Wer Studenten bei sich im Unternehmen beschäftig, hat zwei Vorteile: niedrige Lohnebenkosten und der Arbeitgeber kann schon mal schauen, ob unter den Jungen ein künftiger Mitarbeiter ist. Was Unternehmer bei der Beschäftigung von Studenten beachten müssen, erläutert Rechtsanwältin Adelheid Holme, die für das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis tätig ist.
Studierende sind bei Arbeitgebern gern gesehen. Sie sind flexibel und lassen sich dank des Werkstudentenprivilegs sozialversicherungsfrei beschäftigen. Dank des Werkstudentenprivilegs sind Studierende von der Kranken-, Pflege- und der Arbeitslosenversicherung befreit. Zur Rentenversicherung zahlen Studierende und Arbeitgeber jeweils 9,35 Prozent des Arbeitsentgelts. Arbeitgeber müssen für Studenten noch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen bezahlen.