Tesla bekommt erneut Ärger aufgrund der Bezeichnung "Autopilot". Die deutsche Wettbewerbszentrale hat den Autobauer vor dem Landgericht München verklagt und verlangt eine Unterlassung. Die Werbung von Tesla erwecke den Eindruck, dass die beworbenen Fahrzeuge ab Ende 2019 autonom fahren können. Das sei irreführend, weil mehrere der genannten Funktionen in Deutschland noch nicht zugelassen sind und auch nicht bis Ende des Jahres zugelassen sein werden, bemängelt die Wettbewerbszentrale. Beim Kunden würden falsche Vorstellungen geweckt.
Das Fahrerassistenzsystem von Tesla gilt einerseits als besonders fortschrittlich, steht aber auch nicht zum ersten Mal in der Kritik. Schon die Bezeichnung "Autopilot" erweckt den Eindruck, das Auto könne autonom und ohne Überwachung durch den Fahrer fahren, was nicht der Fall ist. Zudem kam es mehrfach zu Unfällen. Zuletzt sorgte die Funktion, die das Auto auf einem Parkplatz zum Fahrer kommen lässt, für Wirbel, auch dabei kam es mehrfach zu kritischen Situationen.
Die Wettbewerbszentrale ist eine unabhängige Kontrollinstanz der deutschen Wirtschaft, die von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern getragen wird. Ihre Aufgabe ist die Überwachung und Durchsetzung der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften.
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