Diese Praxis der Vorprüfung sei inzwischen beendet, sagte Weil den RND-Zeitungen. "Das ist das Ergebnis eines Fortschritts in der Aufarbeitung von Dieselgate. Inzwischen ist die Situation zwischen VW und den US-Behörden geklärt." Für die Behauptung, die Landesregierung sei in der VW-Affäre durch den Konzern politisch geführt worden, werde man "keinen Beleg finden".
Nach Informationen der "Bild am Sonntag" äußerte ein Mitarbeiter der VW-Kommunikationsabteilung zudem schriftlich "moralische Bedenken": Volkswagen könne doch nicht eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten redigieren und verändern.
Die FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag hatte wegen aus ihrer Sicht unzureichender Auskünfte zur Diesel-Affäre Ende 2015 gegen die Landesregierung geklagt. Abgeordnete der Partei wollten unter anderem wissen, ob der Konzern Einfluss auf die Aussagen der Landesregierung zu der Affäre bei VW hatte.
Hintergrund zur Meldung: Seit fast 60 Jahren sichert das VW-Gesetz dem Land Niedersachsen einen Sonderstatus bei Volkswagen. Es trat am 28. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH zur AG wurde. Es räumt seitdem Bund und Land Vorrechte ein, um den Autobauer vor einer feindlichen Übernahme zu schützen. Auf Druck der EU fielen in den vergangenen Jahren diverse Sonderrechte. Doch immer noch gibt das Gesetz dem Land Niedersachsen mit 20 Prozent VW-Anteil eine starke Stellung. Zentrale Entscheidungen der Hauptversammlung, für die normalerweise drei Viertel der Aktionärsstimmen ausreichen, benötigen bei VW mehr als 80 Prozent Ja-Stimmen. Die Landesregierung hat daher ein Vetorecht. Als zweitgrößter Anteilseigner hat das Land im 20-köpfigen Aufsichtsrat zwei Sitze. Neben Ministerpräsident Stephan Weil sitzt auch Wirtschaftsminister Olaf Lies in dem Gremium.(dpa/os)
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