Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen einen Verhandlungstermin angesetzt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Demnach wird am 22. Februar 2018 verhandelt und möglicherweise auch schon entschieden. Zu klären sei, ob Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts überhaupt möglich sind, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur.
Wegweisendes Urteil zu Fahrverboten am 22. Februar?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 auf die Klage der DUH hin entschieden, dass der Luftreinhalteplan von Düsseldorf um Fahrverbote ergänzt werden müsste, damit die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid eingehalten werden. Die NRW-Landesregierung legte mit Einverständnis der DUH Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die bundesweit wichtige Frage höchstrichterlich klären zu lassen.
In Düsseldorf werden ebenso wie in anderen deutschen Großstädten die Stickoxid-Grenzwerte an mehreren Messstellen regelmäßig und teilweise deutlich überschritten. Auch in anderen Städten denken Politiker und Gerichte deshalb über Fahrverbote nach, zum Beispiel in Stuttgart, München und Hamburg. (os)
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