Auf der diesjährigen IAA haben zahlreiche Hybrid- und Elektrofahrzeuge ihre Premiere. Diese neuen Modelle müssen laut EU-Verordnung bereits über ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) verfügen.
Ab Juli 2021 müssen dann alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, ein Warngeräusch abgeben. Der derzeit noch weit verbreitete Pausenschalter, mit dem das Warngeräusch abgestellt werden kann, wird ab September 2023 für alle neuen Fahrzeuge verboten sein.
Jedes Fahrzeug, das bereits ohne AVAS auf den Straßen fährt oder das vor Juli 2021 ohne Warngeräusch auf die Straßen kommt, stellt jedoch ein Verkehrssicherheitsrisiko dar. Darauf weisen der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Bündnispartner hin.Denn geräuschlose Elektrofahrzeuge gefährdeten nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, für Kinder, Radfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer bestehe ein Sicherheitsrisiko.