Die Urlaubsplanung birgt viele mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Typische Streitpunkte sind: Unter welchen Umständen darf ein konkreter Urlaubsantrag abgelehnt werden? Darf ein Arbeitgeber eine generelle Urlaubssperre verhängen? Welcher Kollege muss zurückstecken, wenn zu viele Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen wollen? Nach welchen Kriterien darf/muss der Chef hier entscheiden, wenn die Kollegen sich nicht einigen können? Thomas G.-E. Müller, Arbeitsrechtsexperte bei dem auf den Mittelstand spezialisierten Beratungsunternehmen Ecovis, erläutert, was Chefs dürfen.
Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern nur zwei Gründe, wann sie ihren Mitarbeitern den Urlaub verwehren dürfen: Entweder stehen dem Urlaub dringende betriebliche Erfordernisse entgegen oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gehen unter sozialen Gesichtspunkten vor.