Wolfsburg. Volkswagen hat seinen europäischen Vertragspartnern untersagt, Bestandsfahrzeuge, die von der Dieselaffäre betroffen sind, zu verkaufen. Der Verkaufsstopp gilt für alle Neuwagen mit EA189-Diesel ohne Erstzulassung, die im Handel auf Lager stehen und betrifft die EU 28-Länder. Ausgenommen sind die Modelle Crafter, Amarok und T6 (Transporter und Multivan) mit N1-Zulassung (leichte Nutzfahrzeuge).
"Wir haben aktuell den weiteren Verkauf von noch im Lager befindlichen Neufahrzeugen mit dem EA189 Dieselmotor gestoppt", bestätigte der Hersteller auf Anfrage von Automobilwoche online. "Damit setzen wir konsequent den KBA-Beschluss um. Der Verkaufsstopp betrifft die EU28-Länder und eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen."
Die genaue Anzahl sei noch in Prüfung. "Alle Fahrzeuge werden ebenso wie die bereits in Kundenhand befindlichen Fahrzeuge nachgerüstet und sollen anschließend – nach behördlicher Freigabe – vermarktet werden." Man kümmere sich "um jeden einzelnen Kunden. Wir sind bereits im Austausch mit den betroffenen Kunden, deren Fahrzeug aufgrund des aktuellen Verkaufsstopps nun nicht ausgeliefert werden kann."
Burkhard Weller, Chef der Berliner Wellergruppe, die in ihrer Markensparte Max Moritz Fahrzeuge des VW-Konzerns vertreibt, bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens des Herstellers an die Vertragspartner. Zudem gelte auch für betroffene Caddys seit gestern ein Verkaufsstopp, ergänzte Weller.
Ab Januar 2016 werden hierzulande 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen. Laut Volkswagen sind bundesweit 2173 Vertragswerkstätten für den Rückruf autorisiert. Auch freie Werkstätten haben bereits angekündigt, dass sie am Geschäft mit dem Massenrückruf beteiligt sein wollen.