Am 30. September beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen wegen der manipulierten Dieselmotoren. Der Konzern rechnet nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit einem jahrelangen Prozess. Das Unternehmen habe zwar Interesse an einem zügigen Verfahren, da es sich aber um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland handelt und es um komplexe Sachverhalte geht, rechnet VW mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren.
Nach wie vor weist der Konzern die Vorwürfe der Kunden mit dem Hinweis zurück, diese hätten keinen Schaden erlitten. Die Autos seien sicher und fahrbereit. Der Konzern hat in Millionen von Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die dafür sorgt, dass die Emissions-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. In den USA hat die Kunden entschädigt, in Europa aufgrund der anderen Rechtslage aber nicht. Deshalb ist der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gemeinsam mit dem ADAC vor Gericht gezogen, um in einem Musterverfahren feststellen zu lassen, dass VW seine Kunden vorsätzlich geschädigt hat. Kunden können sich der Musterklage anschließen – bisher haben das rund 400.000 Betroffene getan. Sollte das OLG feststellen, dass VW die Kunden vorsätzlich geschädigt hat, müsste zwar immer noch jeder einzelne von ihnen vor Gericht ziehen, um seine individuellen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, dieses Verfahren wäre aber deutlich kürzer als ohne vorheriges Musterverfahren.