Das Landgericht Augsburg hat Volkswagen dazu verurteilt, einen Golf TDI 1.6 aus dem Jahr 2012, dessen Abgasreinigung manipuliert war, zurückzunehmen. Das Unternehmen muss dem Kunden den vollen Kaufpreis in Höhe von 29.920 Euro erstatten und Zinsen zahlen. Im Gegensatz zu anderen Urteil muss der Kunde keine Nutzungsentschädigung an VW zahlen.
Durch die Manipulation habe VW sich eines "massenhaft sittenwidrigen Verhaltens" schuldig gemacht, begründete das Gericht sein Urteil. Rechtsanwälte halten es für bedeutsam für die noch nicht verjährten Fälle mit Drei-Liter-TDI-Motoren, die hauptsächlich in den Oberklasse-Modellen und SUVs, etwa dem Audi A6 und A7 oder Q5 und Q7 eingesetzt worden sind. Müsste der Konzern diese Fahrzeuge zurückkaufen, würde es teuer, weil es sich meist um hochpreisige Fahrzeuge handelt.