Bei der Bewältigung des Abgas-Skandals bei Volkswagen geht es nicht nur um mehr als 100.000 Klagen von Kunden vor Gerichten, sondern auch um eine hohe Zahl außergerichtlicher Vergleiche, bei denen sich der Konzern zu Zahlungen verpflichtet hat. Zehntausende sollen es sein.
Wie das "Handelsblatt" berichtet, gibt es bei der Abwicklung solcher Vergleichszahlungen aber größere Schwierigkeiten. Bedeutet konkret: Volkswagen kommt mit den Zahlungen oft nicht fristgerecht hinterher, Kunden warten wochenlang auf ihr Geld. Viele klagen demnach erneut, um die Überweisung durch den Hersteller zu erzwingen.
Besonders am Landgericht Braunschweig würden sich entsprechende Klagen ab einem Streitwert von 5000 Euro häufen, heißt es in dem Bericht weiter. Die Rede ist laut einer Sprecherin von einer Zahl im dreistelligen Bereich. Auch mehrere Amtsgerichte hätten mit vergleichbaren Fällen unterhalb der 5000-Euro-Schwelle zu tun.
Das "Handelsblatt" zitiert den Rechtsanwalt Julius Reiter von der Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die 30 VW-Kunden in dieser Sache vertritt: "Hintergrund für das säumige Zahlverhalten von VW dürfte eine völlige Überforderung aufgrund der Vielzahl von Fällen sein. Nur derjenige, der ein gerichtliches Mahnverfahren gegen VW nicht scheut, wird fristgemäß ausgezahlt."
Ein VW-Sprecher sagte auf Anfrage des Blattes, es gebe zwar Probleme, diese gingen aber nicht auf eine Zahlungsunwilligkeit des Konzerns zurück. Unstimmigkeiten ließen sich "in der Regel im direkten Kontakt mit dem Kunden oder dessen Anwalt klären und sehr schnell ausräumen." Im Übrigen trügen Anwälte wie Reiter nur zu den Schwierigkeiten bei: "Selbst bei minimalen Verzögerungen kommt es zu sofortiger Klageeinreichung und bei den Klägeranwälten zu einem weiteren Zusatzverdienst pro Fall."
In der Volkswagen-Rechtsabteilung wird die Arbeit demnächst nicht weniger. Die Bewältigung der Musterfeststellungsklage steht an. Rund 400.000 Kunden haben sich der Klage der Verbraucherzentrale (vzbz) angeschlossen. Nach zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und die Verbraucherschützer am Freitag doch noch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. (mer)
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