Es sei eine Grundsatzeinigung mit Behörden und Kunden über Reparaturen, Rückkäufe und Entschädigungen bei gut 80.000 größeren Dieselwagen ausgehandelt worden, verkündete der zuständige US-Richter Charles Breyer am Donnerstag bei einer Anhörung in San Francisco.
Bereits am Dienstag hatten sich VW und die US-Behörden darauf geeinigt, dass der Konzern Rückkaufe für etwa 20.000 ältere der betroffenen Fahrzeuge mit 3,0-Liter-Dieselmotoren von Audi anbietet. Bei den restlichen Autos erhält VW zunächst die Chance zur technischen Umrüstung.
Mit den Fahrzeugbesitzern habe der Konzern sich im Grundsatz auf die Zahlung "substanzieller Entschädigungen" verständigt. Die Details der außergerichtlichen Einigung sollen bis Ende Januar ausgearbeitet werden, bevor Richter Breyer seine Zustimmung geben kann. Bei etwa 475.000 Dieselautos mit 2,0-Liter-Motoren hatte der Autobauer bereits einen rund 15 Milliarden Dollar schweren Vergleich mit US-Klägern geschlossen.
„Volkswagen freut sich, mit dem gerichtlich bestellten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee, PSC) eine Grundsatzvereinbarung über die Zahlungen und Leistungen geschlossen zu haben, die berechtigte Kunden mit betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen in den Vereinigten Staaten im Rahmen eines angestrebten Vergleichs erhalten werden", ließ der Konzern am Abend wissen.
Das Gericht habe die Parteien angewiesen, bis zum 31. Januar 2017 Unterlagen zur vorläufigen Genehmigung der Vereinbarung einzureichen und die Inhalte der hierzu geführten Gespräche bis dahin weiterhin vertraulich zu behandeln. "Für unsere Kunden und Händler gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, aktiv zu werden. Wir wissen ihre Geduld zu schätzen, während der Prozess nun weiter voranschreitet", so ein Sprecher des VW-Konzerns.
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