Die VW Bank widerspricht Berichten über einen möglicherweise folgenschweren Fehler in den Widerrufsbelehrungen von Millionen Finanzierungsverträgen. "Die von uns erteilten Widerrufsbelehrungen erfolgen ordnungsgemäß. Unser Haus verwendet das vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsmuster. Für den Fall, dass das gesetzliche Muster verwendet wird, gilt die Widerrufsbelehrung als richtig", erklärte ein Sprecher.
Dagegen geht die Rechtsantwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig davon aus, dass "bei nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010" die Belehrung bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß war. Sie hat vor dem Landgericht Berlin für einen Mandanten auf Rückabwicklung eines widerrufenen Kreditvertrags geklagt.
Auch die Stiftung Warentest hat den Fall aufgegriffen und schreibt auf ihrer Homepage: "Autokäufer, die ihren VW, Seat, Skoda oder Audi vom 11. Juni 2010 an mit einem Kredit der Hersteller-Bank finanziert haben, dürfen den Kredit wahrscheinlich zeitlich unbeschränkt widerrufen. Sie erhalten dann gegen Rückgabe des Wagens gezahlte Raten zurück." In manchen Fällen müsse der Kunde für die Nutzung bezahlen, in anderen nicht.
Zum konkreten Fall wollte sich VW mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht äußern, ein Sprecher betonte aber, dass es sich um "ein einzelnes, noch laufendes Verfahren", handle. "Bislang wurde noch keiner entsprechenden Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihrer Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank stattgegeben. Allerdings wurden mehrere Klagen rechtskräftig abgewiesen."