Das Problem dabei: Durch die Übergabe der Fahrzeuge ohne Berechnung von Umsatzsteuer entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden. Allein im aktuellen Fall wurden Steuern in Höhe von mehr als einer Millionen Euro hinterzogen. Denn in irgendeinem Land muss das Auto versteuert werden. Die Käufer tun dies aber nicht und der Schaden droht am Händler hängenzubleiben, denn sein deutsches Finanzamt wird von ihm den Beleg- und Buchnachweis sowie eine "Gelangensbescheinigung" verlangen. Letztere die bestätigt, dass das Auto tatsächlich bei jenem angeblichen Käufer gelandet ist, dessen Umsatzsteuernummer angegeben wurde. Kann der Autohändler diese Bescheinigungen nicht liefern, muss er ans Finanzamt die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis zahlen – bei 20.000 Euro wären das beispielsweise 3.193,28 Euro. So wird der Verkauf schnell zum Verlustgeschäft.
Das Landesamt für Steuern bittet Autohändler daher, die Identität der Käufer und des angeblichen Auftraggebers genau zu prüfen. Im aktuellen Fall hätte man hier durchaus stutzig werden können, denn die rumänische Tätergruppe, die vor Ort auftrat, gab die Umsatzsteuernummer eines italienischen Unternehmers an. "Gerade in einer so doch recht ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen ist Vorsicht geboten", sagt Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich. Er rät daher: "Es ist immer gut, sich sämtliche Papiere vorlegen zu lassen, also auch die amtlichen Ausweisdokumente des angeblichen Käufers. Der Händler sollte zum Gegencheck die Telefonnummer des Käufers erfragen, um ihn kurz anzurufen. Wenn so etwas nicht möglich ist, ist klar, dass etwas faul ist." (AMW/ruc)