Die in Werbung für Motoröl gemachten Angaben zuHerstellerfreigaben sind häufig nicht korrekt. Nun hat die Wettbewerbszentrale Zeitungsbeilagen von Discountern abgemahnt. Unter der Abbildung entsprechender Produkte hatten die Einzelhändler die Öle rund 50 Prozent unter UVP (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) angeboten.
Dabei erfolgte der Verweis auf die Herstellerfreigaben: "VW 500 00 (obsolete)/ 501 01/ 505 00 geeignet für viele Modelle von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda. MB 229.1 geeignet für viele Modelle von Mercedes A-, B-, C- und E-Klasse."
Tatsache ist, dass die in der Werbung genannten Fahrzeughersteller keine Freigaben für die beworbenen Motoröle erteilt haben, so Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Damit täusche der Discounter in seiner Werbung die Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Motorenöle, die Zwecktauglichkeit und deren Verwendungsmöglichkeit sowie die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Motoröle.