Am Donnerstag, 26. September, befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Es sieht unter anderem vor, eine Reparaturklausel in das Designrecht einzuführen, um für karosserieintegrierte Kfz-Ersatzteile fairen Wettbewerb zu schaffen. Schon seit Jahren setzen sich die Teilehandelbranche, Versicherer und Verbraucherschützer für diese Designschutz-Reform ein.
Der Autofahrerclub ADAC, die Deutsche Versicherungswirtschaft GDV, der Teilehandelsverbandeile-Handel GVA und die deutsche Verbraucherzentrale vzbv begrüßen daher die vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel, mahnen aber gleichzeitig Änderungen an.
Designschutz bei Neufahrzeugen sei legitim und wichtig, so die Verbändeallianz. In Deutschland können die Autobauer die Rechte an eingetragenen Designs aber auch im Ersatzteilbereich durchsetzen. Dies hebele den faire Wettbewerb aus – mit negativen Folgen für die Verbraucher.
Nach einer Untersuchung der deutschen Versicherer stiegen die Preise für Autoersatzteile von August 2018 bis August 2019 im Schnitt um vier Prozent und seit 2013 verteuerten sich Kfz-Ersatzteile – auch als Folge von Hersteller-Monopolen – um fast 30 Prozent.