"Unternehmer hingegen werden auch weiterhin kräftig zur Kasse gebeten", sagt Gunnar Roloff, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock. Wie viel Rundfunkbeitrag ein Unternehmen zahlen muss, hängt von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.
Dass es bei gleicher Beschäftigtenzahl zu unterschiedlichen Belastungen komme, je nachdem auf wie viele Betriebsstätten sich die Beschäftigten verteilen, sei, so die Verfassungsrichter, kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Landesgesetzgeber dürfen die Beitragspflicht sowohl an die Betriebsstätte knüpfen, wo die Rundfunknutzung stattfindet, als auch an die Beschäftigtenzahl einer Betriebsstätte – hier gibt es eine degressive Staffelung.