Das ist ein mächtiger Schlag für Tesla und seine Kunden: Das BAFA fordert den Umweltbonus zurück bzw. zahlt ihn für das Model S für Anträge vor dem 6. März 2018 nicht aus.
Von der Rückabwicklung sind alle Tesla-Kunden betroffen, die vor dem 6. März 2018 das „Tesla Model S“ erworben haben.
Darunter fallen rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde.
Dazu gehören darüber hinaus rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen. (Lesen Sie hier die aktuelle Reaktion: "Tesla wehrt sich und unterstützt Model-S-Kunden")
Die Rückabwicklung erfolgt gegenüber den Antragstellern. Die Betroffenen werden in den nächsten Wochen vom BAFA angeschrieben.Das BAFA teilt mit, man hab in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. "Das ist leider nicht gelungen", schreibt die Behörde. "Das BAFA ist aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen."In der Nacht zum Mittwoch nahm Tesla Stellung. Der E-Autobauer ficht die Entscheidung des BAFA an und will betroffenen Kunden die Umweltprämie erstatten.
Zur Erläuterung:Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von E-Autos sowie gemäß der ständigen Verwaltungspraxis des BAFA ist der Erwerb eines Elektrofahrzeugs förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.Im Herbst 2017 hätten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des „Tesla Model S“ nicht - wie angeboten - ausgeliefert werden konnte. "Das Modell musste daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden", erklärt das BAFA.Seitdem habe die Behörde mit Tesla in engem Kontakt gestanden, um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden von Tesla zu erzielen.Ziel des BAFA sei es gewesen, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden. "Im Verlauf der Gespräche hatte das BAFA dem Hersteller Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht", teilt das BAFA nun mit.
Die Gespräche mit Tesla seien daher leider ergebnislos verlaufen. "In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen", erklärt das Amt.
Für Rückfragen können sich die Betroffenen an die BAFA-Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 wenden.Mit Wirkung ab dem 6. März 2018 hat das BAFA das „Tesla Model S“ wieder auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen. Tesla-Kunden, die das Modell am 6. März 2018 oder später erworben haben, können über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de den Umweltbonus beantragen. (ree)Lesen Sie auch:
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