Der US-Elektroautobauer Tesla nutzt mit seinem "Autopiloten" offenbar eine Rechtslücke in Deutschlands Zulassungssystem, wie die "Welt am Sonntag" berichtet. Für die Genehmigung des umstrittenen Assistenzsystems sei die niederländische Zulassungsbehörde RDW zuständig, habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) demnach auf Anfrage der Zeitung mitgeteilt. Die RDW verantworte zwar die in der EU gültige Gesamtfahrzeuggenehmigung für Tesla, diese Zuständigkeit gelte laut KBA aber nicht für Software-Updates.
"Für bereits in Verkehr befindliche Fahrzeuge ist das KBA nicht zuständig, sondern die Bundesländer", schreibt das KBA demnach. Die Auswirkungen der Tesla-Updates könnten aber nicht überprüft werden, weil selbst unabhängige Prüforganisationen darauf nicht vorbereitet seien, so die "WamS" weiter.
Auf Grundlage einer neuen Regel der UN-Wirtschaftskommission UNECE könnten Fahrzeuge für autonomes Fahren in der EU ab 22. Januar 2021 genehmigt werden. "Autonome Spurwechsel sind hierin zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht enthalten", heiße es in der Stellungnahme des KBA. Zum autonomen Spurwechsel sei Teslas neue Software aber offenbar in der Lage. Tesla habe auf eine Anfrage der Zeitung nicht geantwortet. (os)
Lesen Sie auch:
Autonomes Fahren: Tesla erhöht Preis für FSD-Paket
Autonome Fahrsysteme: Versicherer warnen vor vorschneller Erlaubnis
KI-Experte: "Flächendeckendes autonomes Fahren ist Zukunftsmusik"
Aus dem Datencenter:
Prognostizierte Zuliefererumsätze im Bereich autonomes Fahren