Tesla nutzt die Bezeichnung "Autopilot" für sein Assistenzsystem, das automatisiertes Fahren innerhalb bestimmter Grenzen ermöglicht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Begriff für irreführend, weil er den Eindruck erweckt, die Autos könnten ohne menschliches Zutun fahren. Das Landgericht München gab der entsprechenden Klage im Sommer statt und verbot Tesla, die Bezeichnung weiterhin zu verwenden.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn Tesla hat Berufung eingelegt – und bis es zur Berufungsverhandlung kommt, dürfte es noch eine Weile dauern. Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, will das Oberlandesgericht erst Anfang Oktober 2021 über die Berufung verhandeln. Selbst dieser Termin könnte noch einmal verschoben werden. Solange nutzt Tesla die Bezeichnung "Autopilot" weiter – wenn auch mit Einschränkungen. Das System "entlastet Sie beim Fahren" heißt es auf der Website, ein autonomer Betrieb sei damit "nicht möglich".