Im Rechtsstreit um eine angeblich irreführende Werbung zu einem bestimmten Dieselmodell der C-Klasse hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Landgericht Stuttgart einen Etappensieg errungen. So hat das Gericht die Klage der DUH auf Unterlassung grundsätzlich zugelassen, weil die Werbung für die als besonders umweltfreundlich angepriesene Diesel-BlueTec-Technologie auch ein einzelnes Modell mit einbeziehe, obwohl dieses nicht explizit genannt ist. Außerdem muss Daimler der Gegenseite nun detailliert erläutern, warum die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen gedrosselt wird.
Ausgangspunkt des zivilrechtlichen Streits waren Abgasmessungen von verschiedenen Euro-6-Fahrzeugen eines holländischen Prüfinstituts im Jahr 2014. Dabei war herausgekommen, dass der Mercedes 220 CDI BlueTec bei bestimmten Temperaturen einen deutlich höheren Stickoxid-Ausstoß hat als erlaubt. Der Grenzwert für die Euro-6-Norm liegt bei 80 mg/km. Für das betreffende Fahrzeug wurden jedoch Spitzenwerte von über 2000 mg/km gemessen. "Das ist, wie wenn Sie einen Verbrauch von fünf Litern angeben, das Auto aber im realen Betrieb 100 Liter/100 Kilometer verbraucht", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch vor Gericht. Die DUH hatte Anfang des Jahres Klage auf Unterlassung der Werbung eingereicht.