„Arbeitnehmer, die ein Firmenrad oder Firmen-E-Bike privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil dafür seit Januar 2019 nicht mehr versteuern“, berichtet Ecovis-Steuerberater Georg Bauhuber in Rosenheim. Das gelte aber nur, wenn der Arbeitgeber das Bike zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Das Dienstrad kann gekauft, aber auch geleast sein. Möglich ist aber natürlich auch eine Variante, bei der sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt.
Wie sich das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt, rechnet Bauhuber anhand eines 3570 Euro teuren Rads vor, das der Arbeitgeber zu einer monatlichen Rate von 80 Euro für drei Jahre least. Trägt der Arbeitgeber allein die Kosten, ist die Rechnung einfach: Verdient der Mitarbeiter beispielsweise 2500 Euro brutto pro Monat, dann zahlt der Arbeitgeber: 2500 Euro Bruttolohn, rund 500 Euro Sozialversicherungsabgaben (20 Prozent) und nun zusätzlich die Leasingrate von 80 Euro. Unterm Strich also 3080 statt zuvor 3000 Euro.
Komplexer wird die Rechnung, wenn sich Firma und Mitarbeiter die Leasingrate teilen, der Mitarbeiter also auf 40 Euro seines Lohns verzichtet und brutto nur noch 2460 Euro erhält. Hinzu gerechnet werden dann monatlich 17 Euro (0,5 Prozent des Fahrradpreises von 3570 Euro), als geldwerter Vorteil, auf den sowohl Steuern wie auch Sozialabgaben fällig sind. Für den Arbeitgeber sind das unterm Strich 2460 Euro Bruttolohn, nur noch 495,40 Euro Sozialabgaben plus 80 Euro Leasingrate, zusammen 3035,40 Eur. Für ihn dies diese Variante damit 44,60 Euro günstiger, er zahlt nur noch 35,40 Euro drauf. Den Arbeitnehmer kostet diese Variante (bei 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen) nach Steuern und Sozialabgaben rund 29 Euro im Monat. „Doch dafür bekommt er ein neues 3570-Euro Rad, das er nach drei Jahren wieder abgeben kann“, rechnet Bauhuber vor.
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