München. Die Durchsuchungen von Geschäftsgebäuden des VW-Konzerns und Privatwohnungen von VW-Mitarbeitern am 8. Oktober durch die Ermittlungsbehörden haben offenbar den Anfangsverdacht von Straftaten gegen mehrere Personen verstärkt. Es gebe „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen in Straftaten verwickelt sein könnten“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber Automobilwoche. Die Identität der ins Visier geraten Mitarbeiter will die Behörde "aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wie auch zum Schutze der weiteren Ermittlungen" nicht preisgeben. Es gehe allerdings nicht um die erste Führungsriege des Konzerns. Das Verfahren könne sich aber noch ausweiten. "Tendenziell werden es mehr als weniger Beschuldigte, je tiefer wir graben", sagte ein VW-Sprecher der Nachrichtenagentur DPA.
Laut Staatsanwaltschaft kommen als "Straftatbestände derzeit insbesondere Betrugstaten nach § 263 Strafgesetzbuch und Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht". Nach § 263 droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren demjenigen, der "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält."