Das Bundesverfassungsgericht hat der Münchner Staatsanwaltschaft vorerst die Auswertung von geheimen Unterlagen im Abgas-Skandal untersagt, die bei der Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmt wurden. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Demnach habe das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, in der die Staatsanwaltschaft angewiesen werde, die sichergestellten Akten beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Die Entscheidung der Kammer beruhe auf einer Folgenabwägung, habe das Gericht mitgeteilt.
Staatsanwaltschaft darf Akten von VW-Kanzlei nicht auswerten
Volkswagen hatte die US-amerikanische Anwaltskanzlei nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals mit der internen Aufklärung beauftragt. Die Anwälte sollten aufklären, wie es zu der Manipulation von weltweit rund elf Millionen Dieselfahrzeugen kommen konnte. Anfangs hatte VW noch angekündigt, man werde den Abschlussbericht der Kanzlei veröffentlichen, inzwischen hält man die Ergebnisse der Ermittler aber unter Verschluss.
Am 15. März, dem Tag der Audi-Pressekonferenz, hatten Polizisten nicht nur die Audi-Zentrale in Ingolstadt sowie die Büros von Konzernchef Matthias Müller und Audi-Chef Stadler durchsucht, sondern auch die Räume von Jones Day. In Deutschland werden Anwaltskanzleien nur selten durchsucht, weil das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant einem besonderen Schutz unterliegt. VW ist von Jones Day allerdings nicht vor Gericht verteidigt worden, sondern war lediglich mit der internen Aufklärung des Skandals beauftragt. (os)
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