Ein paar Stunden zum Kundentermin in Österreich oder eine Geschäftsreise nach Frankreich? Nicht ohne A1-Bescheinigung! Auch wer nur während einer Tagesreise in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Beschäftigung nachgeht, muss diese Bescheinigung mit sich führen. Darauf weist der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) hin. Worum handelt es sich? Wenn ein Deutscher im europäischen Ausland arbeitet, unterliegt er theoretisch auch den Sozialversicherungsvorschriften dieses Landes – und müsste die lokalen Sozialversicherungsabgaben zahlen. Ein Deutscher, der in Deutschland sozialversichert ist und nur zu einer Dienstreise im Ausland unterwegs ist, müsste dann doppelt zahlen.
Um diese Doppelabgaben zu vermeiden, hat die EU schon vor Jahren die A1-Bescheinigung eingeführt, die bestätigt, dass man in der Heimat sozialversichert ist. „Dauert die Entsendung nicht länger als 24 Monate, dann bleibt der Mitarbeiter normalerweise in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Damit er jedoch nicht gleichzeitig im jeweiligen Mitgliedsstaat sozialversicherungspflichtig ist, in den er entsandt ist, braucht der Unternehmer für sich oder seine Arbeitnehmer eine Entsendebescheinigung. Sie heißt A1-Bescheinigung“, erläutert Ecovis-Steuerberater Gunnar Sames in Freilassing. Soweit so gut. Die Crux ist aber: „Für jeden Auslandseinsatz muss sie der Unternehmer für seine Mitarbeiter oder für sich selbst erneut beantragen“, betont Sames – auch wenn man nur für wenige Stunden im Ausland ist.