Vermutlich wird die Bundesregierung der Mindestlohn-Kommission folgen und den Mindestlohn ab Januar 2019 auf 9,19 Euro anheben ab 2020 dann auf 9,35 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission soeben vorgeschlagen. Vermutlich wird die Bundesregierung dem Vorschlag der Kommission folgen.
Etwa dreieinhalb Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wissen nun sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer was auf sie zukommt. Worauf Unternehmer mit Minijobbern oder Saisonarbeitskräften achten sollten, erklärt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas G.-E. Müller, der in München für das Beratungsunternehmen Ecovis tätig ist.
Auf Arbeitgeber kommt daher in der zweiten Jahreshälfte 2018 Arbeit zu. „Unternehmer sollten bei Gehaltsbeziehern und Stundenlöhnern noch im Jahr 2018 überprüfen, ob sie den neuen Mindestlohn einhalten und ob sie die Arbeitsverträge anpassen müssen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas G.-E. Müller in München Denn wer den Mindestlohn unterschreite, dem drohten bis zu 500.000 Euro Bußgeld, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. „Damit es keinen Streit gibt, sollten Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern reden und gegebenenfalls die Arbeitsverträge anpassen“, rät Müller.