Um Tricksereien oder gar Betrug mit Hilfe der Bareinnahmen an der Kasse zu verhindern, hat die Finanzverwaltung schon seit 2018 das Recht, jederzeit Kasse- und Kassenführung zu prüfen. „Die Anforderungen an die Kassenführung sind streng und die Erfahrungen mit den Kassennachschauen bisher ernüchternd. Es gibt kaum einen Betrieb, der wirklich alles richtig macht, auch wenn er sich redlich müht“, sagt Ecovis-Steuerberater Florian Regenfelder aus München.
Bald werden die Anforderungen noch höher. Denn Fälle von technischen Manipulationen an Kassen im großen Stil haben bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das will die Finanzverwaltung nun grundsätzlich unterbinden. Deshalb muss eigentlich jede neu verkaufte Kasse ab 2020 zertifiziert sein, was von staatlicher Seite die Manipulationssicherheit garantiert, berichtet Regenfelder.
Gleichzeitig führe die Verwaltung zahlreiche neue Kontrollmöglichkeiten ein: Unternehmen müssen jedem Kunden einen Beleg geben und alle Kassen, außer die offene Ladenkasse, beim Finanzamt melden. All dies sollte ab 1. Januar 2020 gelten. Jetzt stellt sich jedoch heraus, dass die Pläne der Finanzverwaltung etwas zu ehrgeizig waren. Weder das Meldeformular, noch die Zertifizierung seien fertig, der Termin sei auf Ende September 2020 verschoben, erläutert der Steuerberater.