Es ist jedes Jahr das Gleiche. Die Kollegen reichen ihre Urlaubswünsche ein, und schnell ist klar: Es wird so nicht funktionieren. Wenn die Urlaubspläne miteinander kollidieren, können nicht alle Mitarbeiter an den gewünschten Tagen freinehmen. Ein Dauerthema sind auch die „Brückentage“, an denen gerne viele Mitarbeiter frei nehmen möchten, betonen Experten der Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weisen auf wichtige Regeln hin.
Wer als Arbeitnehmer Urlaub nehmen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. Dieser muss seinen Mitarbeitern in der Regel Urlaub zur gewünschten Zeit gewähren. Außer in zwei Fällen: „Urlaubswünsche kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dagegen stehen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidierten, müsse der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen.