LasVegas/München. Als der Autokonzern Daimler im Januar seinen autonom fahrenden Luxury in Motion F015 in Las Vegas vorstellte, konnte man sich erstmals ein Bild davon machen, wie autonom fahrende Autos vielleicht einmal aussehen werden. Denn wenn der Fahrer nicht mehr starr nach vorn schauen muss, weil er das Auto lenkt, kann er sich vielen anderen Dingen widmen. Darauf ist auch das Design dieses Autos ausgelegt. Doch im Straßenverkehr fahren darf der F015 keineswegs.
Auch Audi tastet sich immer mehr zum autonomen Auto vor. Auf der CES in Las Vegas präsentierte der Autobauer aus Ingolstadt ein hochautomatisiert fahrenden A7 piloted driving. Auf deutschen Autobahnen darf er hingegen nur mit einer besonderen Lizenz und einem ausgebildeten Ingenieur für Testfahrten fahren.
Jetzt prescht Daimler wieder voraus - und zwar mit autonom fahrenden Trucks. Eine Fahrerlaubnis für zwei autonome LKW bekamder zur US-Tochter Daimler Trucks North America gehörende Lkw-Herstellers Freightliner. Doch der Knackpunkt ist, dass die Trucks diese Zulassung für lange Strecken auf Highways bekommen haben. Die Geschwindigkeit ist überschaubar, es geht viel geradeaus, der LKW fährt nicht im Stadtverkehr sondern geradezu monoton. Hierfür hat Daimler jetzt die Zulassung bekommen.
Um aber auch irgendwann Roboter-LKWs und auch Autos auf die Straßen Weltweit zu bekommen, braucht es neue rechtliche Regeln. Bislang nämlich gelten folgende:
Straßenverkehrsrecht: InDeutschland gilt das "Wiener Übereinkommen für den Straßenverkehr" von 1968, das die Basis für die meisten Verkehrsregelungen ist. Dieses sieht vor, das der Fahrer quasi immer die Kontrolle über das Auto hat. 2014 wurde zwar eine Änderung beschlossen, die autonomes Fahren erlauben könnte. Diese muss aber noch ratifiziert werden. Zu Testzwecken könnenAusnahmen bei Regierungspräsidien beantragt werden.
In denUSA sindRoboterautos grundsätzlich nicht verboten. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat im vergangenen Jahr Leitlinien für das Testen verabschiedet. Diese werden in den Bundesstaaten unterschiedlich umgesetzt. In Kalifornien und Nevada müssen Hersteller zum Testen des autonomen Fahrens eine spezielle Lizenz beantragen.
Haftungsfragen: Das Haftungsrecht muss in Deutschland vorerst nicht angepasst werden. Europas größter Versicherer, die Allianz, würde auch selbstfahrende Autos versichern. Hierzulande ist die Regel bislang, dass im Falle eines Unfalls eines Autos in einem hochautomatisierten oder autonomen Modus der Hersteller haftet. In den USA müssen sich die Hersteller aber gegen Sammelklagen schützen.
Ethische Fragen: Dieses Themenfeld ist noch weitgehend ungeklärt. "Bisher ist die überwiegende Rechtsauffassung, dass Leben nicht gegen Leben aufgewogen werden kann" sagt Eric Hilgendorf, Juraprofessor an der Uni Würzburg und Leiter der Forschungsstelle "Robotrecht". "Wenn solche autonomen Systeme an Autos eingeführt werden sollen, wird man aber an einer Quantifizierung und entsprechenden Algorithmen nicht vorbeikommen." Eine andere Frage wird sein, ob der Computer unmoralisch oder gar rechtswidrig handeln darf.