Königswinter. Die delikts- und gewährleistungsrechtlichen Konsequenzen des VW-Abgasskandals beschäftigten auch die Juristen beim 9. Deutschen Autorechtstag. Die Kernfrage dabei war, ob und gegebenenfalls worin ein Sachmangel eines abgasmanipulierten Fahrzeugs zu sehen ist.
Zudem wurde erörtert, ob die derzeit absehbaren Beseitigungsmaßnahmen (Software-Update) zur Mangelbeseitigung taugen und welche gewährleistungs- und deliktsrechtlichen Ansprüche den Eigentümern betroffener Fahrzeuge zustehen können.