Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Razzia und die Beschlagnahmung von Dokumenten bei VW, Audi und der Anwaltskanzlei Jones Day rechtmäßig war. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Volkswagen hatte Beschwerde gegen die Durchsuchung eingelegt, die nun vom Gericht zurückgewiesen wurde. Einer Gerichtssprecherin zufolge hatte das Gericht die spektakuläre Razzia am Tag der Audi-Bilanzpressekonferenz bereits im Vorfeld genehmigt. Die Entscheidung des Amtsgerichts wird nun noch einmal vom Landgericht überprüft.
Schlappe für Audi und VW
Die Durchsuchung bei den Rechtsanwälten hatte VW als "inakzeptabel" bezeichnet. "Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest", so ein Sprecher gegenüber der Automobilwoche. Der Konzern hat die Kanzlei mit der Aufklärung des Abgas-Skandals beauftragt. Eine ursprünglich zugesagte Veröffentlichung des Abschlussberichts lehnt VW inzwischen ab.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Betrugs beim Verkauf von rund 80.000 Autos mit Dieselmotoren in den USA, die von Audi entwickelt wurden.
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