Die Beteiligten am Lkw-Kartell haben es mit einem weiteren schwergewichtigen Gegner zu tun. Der Branchenverband BGL will seine Schadenersatzansprüche für 100.000 Lkw nun über einen Rechtsdienstleister durchsetzen, der mit der auf Kartellfälle spezialisierten Kanzlei Hausfeld und einem Prozesskostenfinanzierer kooperiert. Wie bei ähnlichen Modellen treten die betroffenen Lkw-Besitzer ihre Ansprüche dabei an den Rechtsdienstleister ab. Dieser beauftragt einen Gutachter zu Ermittlung der Schadenshöhe und sucht dann eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung mit den Kartellanten.
Die Lösung sei auch offen für Nicht-Verbandsmitglieder, heißt es in einer Mitteilung des BGL. Das Prozesskostenrisiko trägt der Rechtsdienstleister, der dafür im Erfolgsfall eine Provision einbehält.
Experten gehen bei den Preisabsprachen zwischen 1997 und 2011, an denen die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie DAF und Iveco beteiligt waren, von einem um 15 Prozent erhöhten Anschaffungspreis aus. Liegt dieser beispielsweise bei 70.000 Euro, kommt man auf einen Schaden in Höhe von 10.500 Euro. Bei 100.000 Lkw käme man so auf eine Schadensumme von 1,05 Milliarden Euro.
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