Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in Sachen Rundfunkbeiträge für Vorführwagen gegen das Kfz-Gewerbe entschieden. In der von einem baden-württembergischen Autohaus angestrengten und vom ZDK unterstützten Klage hatte sich das Unternehmen gegen die aktuelle Regelung gewandt. Das Gericht befand allerdings in erster Instanz, dass jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt.
Hintergrund der Klage ist, dass die Neuregelung der Rundfunkbeiträge Kfz-Betriebe deutlich schlechter stellt. Beim klagenden Autohaus ergaben sich laut ZDK Beitragssteigerungen von 250 Prozent.