Wenn ein Neuwagen deutlich mehr verbraucht als angegeben, kann man ihn zurückgeben. Die Grenze von zehn Prozent Mehrverbrauch hat das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil bestätigt, wie die Nachrichtenagentur Spotpress (sp-x) berichtet (Az: 15 O 425/13). In dem Fall wollte die Käuferin eines Kia Cee'd Dream L 1,4 ihr Auto zurückgeben, da der Wagen viel mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. Statt des angegebenen Normwerts von 5,8 Litern auf 100 Kilometer, wurde ein Verbrauch von 7,2 Litern festgestellt, also rund 24 Prozent mehr.
Die Käuferin erhielt den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts zurück. Zusätzlich bekommt sie Schadensersatz, unter anderem anteilig für den höheren Benzinverbrauch. (os)
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