Im Musterverfahren um die Verluste der VW-Anleger während der Übernahmeschlacht mit Porsche haben die Kläger einen ersten Rückschlag erlitten. Das Oberlandesgericht Celle hat ihren Befangenheitsantrag abgelehnt. Es sei kein objektiver Grund ersichtlich, der befürchten ließe, dass die drei Richter nicht unparteiisch entscheiden würden. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zugelassen. Eigentlich hätte die Verhandlung Donnerstag und Freitag weitergehen sollen, die entsprechenden Termine sind jedoch gestrichen worden.
Richter sind nicht befangen
Die Anwälte der Kläger hatten behauptet, der Vorsitzende Richter Matthias Wiese habe in seiner vorläufigen Rechtsauffassung erkennen lassen, dass er Hedgefonds für nicht schützenswert halte.Das Gericht konnte jedoch nicht einmal feststellen, dass Wiese etwas Derartiges gesagt hatte.
Die klagenden Aktionäre sind der Ansicht, dass Porsche in der Übernahmeschlacht seine wahren Absichten, nämlich die Übernahme des VW-Konzerns, verschleiert habe. Nach der offiziellen Bekanntgabe der Übernahmepläne stieg der Kurs sprungartig und Aktionäre, die auf fallende Kurse gewettet hatten, erlitten Milliardenverluste. Die Kläger fordern insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro.
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