Draußen vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichts Stuttgart machen Umweltschützer ihrem Ärger Luft. "Fahrverbote retten Leben" steht auf einem Transparent. Drinnen geht es um die Frage, ob diese nicht vielleicht doch durch die von den Herstellern angekündigte Nachrüstung von älteren Diesel-Fahrzeugen verhindert werden können. Das Land Baden-Württemberg sieht dies neuerdings als entscheidende Maßnahme ihres Plans zur Luftreinhaltung. Der Deutschen Umwelthilfe, die per Gericht die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte durchsetzen will, reicht dies nicht aus. Auch der Faktor Zeit könnte eine Rolle spielen bei der Frage, ob Diesel-Fahrer auch künftig noch nach Stuttgart fahren dürfen.
Es ist eine bemerkenswerte Kehrtwende, die das Land Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen vollzogen hat. Während bis vor wenigen Wochen Fahrverbote ab dem 1.1.2018 als unausweichliche Maßnahme des Luftreinhalteplans galten, um die Stickoxidwerte in der besonders belasteten Innenstadt zu senken, hört sich dies in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nun ganz anders an. Man sei sich mit der Umwelthilfe einig in dem Ziel, möglichst schnell für saubere Luft zu sorgen. Allerdings müssten bei Fahrverboten auch unerwünschte Nebenwirkungen wie der Verlagerungsverkehr in andere Landkreise berücksichtigt werden. "Wir können die Dynamik bei der Nachrüstlösung nicht ignorieren", sagte der Vertreter des Landes, Rechtsanwalt Wolfram Sandner. "Diese kann denselben Effekt bringen wie ein Fahrverbot." Die geänderte Marschrichtung hatte die grün-schwarze Landesregierung vor wenigen Tagen vorgegeben.