Mit Blick auf die am Dienstag (19.1.) anstehenden Bund-Länder-Gespräche zur Corona-Pandemie weist der der Branchenverband ZDK auf die besondere Situation in den Autohäusern hin. "Die Betriebe sind geöffnet, denn sie dürfen reparieren, aber dem Kunden vor Ort nichts verkaufen", kritisiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die aktuelle Rechtslage.
Dass das Werkstattgeschäft zur Aufrechterhaltung der Mobilität auch in Corona-Zeiten weiterlaufen müsse, stehe außer Zweifel. Das gleichzeitige Verbot des Verkaufs in ein und demselben Betrieb führe aber zu paradoxen Situationen: "Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten", so Karpinski weiter.
Das Kfz-Gewerbe würde die Regelung mittragen, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wäre. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Die großflächigen Verkaufsräume in den Autohäusern und die vergleichsweise geringe Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit umfassenden Hygienekonzepten ließen keine Infektionsgefahr aufkommen.