Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Bundestag auch der Reparaturklausel zugestimmt. Ziel ist es, den Markt für sichtbare Autoersatzteile wie Scheinwerfer, Außenspiegel und Kotflügel zu liberalisieren und vom Designschutz auszunehmen.
Die nun gesetzlich eingeführte Reparaturklausel beende de jure das Monopol der Fahrzeughersteller in diesem wichtigen Marktsegment, lobt eine Verbändeallianz von Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) und Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA).
Kritik findet die Verbändeallianz für den Bestandsschutz. Das Gesetz sieht vor, dass die Reparaturklausel nur auf Ersatzteile angewendet wird, deren Designs erst nach in Kraft treten des Gesetzes eingetragen werden. Nicht also für bereits eingetragene Designs. Die positive Wettbewerbswirkung greife somit erst nach Ablauf des Bestandsschutzes in 25 Jahren, so die Verbändeallianz. Die beschlossene Regelung benachteilige Halter älterer Fahrzeuge.