Der Renault-Aufsichtsrat hat nach der Überprüfung der Gehaltszahlungen zwischen 2015 und 2018 an seinen aktuell freigestellten Vorstandsvorsitzenden Carlos Ghosn festgestellt, dass sämtliche Zahlungen der Renault-Gruppe in Einklang mit Recht und Gesetz stattgefunden haben.
Davon setzten die für die Bereiche Ethik und Compliance zuständigen Manager Claude Baland und Eric Le Grand das Gremium laut Mitteilung in Kenntnis. In der Mitteilung schränkt das Aufsichtsgremium allerdings ein, dass dieser Befund zunächst nur "vorläufig" gelte.
Renault-Anwälte legten dem Kontrollgremium auch die Untersuchungsergebnisse des Allianz-Partners Nissan zur Sache Ghosn vor. Renault wird die Unterlagen prüfen und im Austausch mit Nissan weiter bewerten.
Der Aufsichtsrat ließ zudem wissen, dass man keine Informationen über die Verteidigung von Carlos Ghosn habe.
Des weiteren werde man die beschlossenen Führungsmaßnahmen aufrechterhalten. Am 20. November hatte Renault Vize-Generaldirektor Thierry Bolloré kommissarisch an der Spitze des Autobauers installiert.
Am 19. November wurden schwere Vorwürfe gegen Ghosn bekannt. Ghosn und ein weiterer Manager sollen ihre Bezüge in offiziellen Berichten an die japanische Börse falsch dargestellt und in Ghosns Fall zu niedrig beziffert haben, wie Nissan mitteilte.
Renault ist zu 43,4 Prozent an Nissan beteiligt, die Japaner ihrerseits zu 34 Prozent an Mitsubishi. Nissan wiederum hält einen Anteil von 15 Prozent an dem französischen Autokonzern, verfügt aber über keine Stimmrechte.
Ghosn mussmindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft erhoben hatte. Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen Offenlegungsberichten um 4,2 Milliarden Yen (33 Mio. Euro) zu niedrig angegeben worden. Mitangeklagt ist seine frühere rechte Hand Greg Kelly, der ebenfalls in U-Haft sitzt.
Ghosn hatte in den 1990er Jahren Nissan vor der Beinahe-Pleite gerettet.
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