München. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen hält das Urteil des Münchner Landgerichts, das erstmals Käufern eines Autos mit Manipulationssoftware die Rückgabe des Wagens zugestanden hatte, für richtungsweisend: "Hier liegt eindeutig ein erheblicher Mangel vor, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, wenn er nicht in angemessener Zeit beseitigt wird." Weil seit Aufdeckung des Skandals mehr als ein halbes Jahr vergangen ist und die angekündigten Rückrufe nur schleppend in Gang kommen, sei eine Rücknahme angemessen. Es sei unzumutbar, die Kunden noch länger warten zu lassen.
Die Münchner Richter hatten, wie es in solchen Fällen üblich ist, ein Nutzungsentgelt festgelegt – das heißt, das betroffene Ehepaar muss für die Kilometer, die es mit einem Seat Ibiza zurückgelegt hat, bezahlen. Aufgrund der besonderen Umstände hält Gieschen jedoch sogar das für unnötig: Es gab bisher keinen Fall, in dem ein Hersteller bewusst betrogen hat, um sich dann bei der geschuldeten mangelfreien Nachlieferung auf "Unverhältnismäßigkeit" zu berufen", sagt er.