Das Landgericht Stuttgart hat die auf der Hauptversammlung der Porsche Holding SE beschlossene Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 für nichtig erklärt. Die Kapitalgesellschaft will das nicht hinnehmen und hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen zu wollen. "Die Porsche SE teilt die Auffassung des Landgerichts Stuttgart nicht", teilte das Unternehmen in einer knappen Pressemitteilung mit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger aus Berlin, die bereits zuvor Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche SE gerichtlich angefochten hatte. Bisher hatte sie damit allerdings keinen Erfolg gehabt.
Bei dem Streit geht es um die Vorwürfe von Kapitalanlegern, die 2015 im Besitz von VW-Aktien waren und im Zuge der Kursturbulenzen nach der Aufdeckung des Abgas-Skandals viel Geld verloren haben. Die Anleger werfen VW vor, die Öffentlichkeit zu spät über die möglichen Folgen des Abgas-Skandals informiert zu haben. Würden Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE entlastet, könnte man sie später nicht mehr für mögliches Fehlverhalten haftbar machen.