Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des VW-Konzerns gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Dabei ging es um die Klage eines Audi-Fahrers, dessen A4 mit Manipulationssoftware für die Abgasreinigung ausgestattet war. Der Konzern muss dem Kunden nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen
Der Kläger hatte argumentiert, er hätte das Auto, das er gebraucht bei einem Audi-Händler erworben hatte, nicht gekauft, wenn er den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Das Software-Update, das er im Juli 2018 installieren ließ, ist seiner Ansicht nach nicht geeignet, diesen Mangel zu beheben, zudem befürchtet er negative Auswirkungen auf den Motor.