Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September nur Teilen der straßenverkehrsrechtlichen Sammelverordnung zugestimmt. Während sich die Teilnehmer nicht auf eine Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April einigen konnten, stimmten sie den Neuregelungen zur Haupt- und Abgasuntersuchung zu.
Entsprechend zufrieden zeigt sich Wilhelm Hülsdonk, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), mit den Bundesratsbeschlüssen zur straßenverkehrsrechtlichen Sammelverordnung.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass Kfz-Werkstätten eine Akkreditierung brauchen, wenn sie weiterhin die Abgasuntersuchung durchführen wollen. Ein entsprechendes System hat der Bundesinnungsverband in den vergangenen Jahren aufgebaut, dem sich die Werkstätten anschließen können.
Mit der Verordnung werde Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen, so Hülsdonk. Er gehe zuversichtlich davon aus, dass die Ablehnung einiger anderer Punkte der Verordnung durch den Bundesrat das Inkrafttreten der dringend erwarteten Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung nicht weiter verzögere. Insoweit sei jetzt wieder das Bundesverkehrsministerium am Zug.