Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hat sich an den Bundesrat gewandt und die geplanten Änderungen des Gewährleistungsrechts im Zuge der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (RL (EU) 2019/771) kritisiert. Die Änderungen seien für den Kfz-Handel unverhältnismäßig nachteilig und untragbar, so der BVfK in einer Mitteilung.
Der BVfK will verhindern, dass der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf folgt. Er sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden soll. Zudem ermöglicht der Entwurf eine Trennung zwischen eigentlichem Kaufvertrag und besonderen Vereinbarungen auf einem zusätzlichen Dokument.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Verbandes, dass der Referentenentwurf darauf verzichtet, eine Rügefrist für Sachmängel-Reklamationen einzuführen. Dies wird von der zugrundliegenden EU-Richtlinie ermöglicht.