Ab Ende Mai gibt es bei der Hauptuntersuchung eine zusätzliche Mängelkategorie: Erstmals können bestimmte Defekte bei der HU als "Gefährlicher Mangel" bezeichnet werden. Die Ergänzung der Mängelkategorien geht einher mit Änderungen bei der Einstufung und Bezeichnung einzelner Mängel, teilt die Prüfgesellschaft Dekra mit.
Hintergrund der Änderung ist, dass zum Stichtag 20. Mai die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Hauptuntersuchung in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Die neue Kategorie gilt für Schäden, die zwischen den Klassifizierungen "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher" liegen.
Die bisherigen Einstufungen "Ohne Mangel" und "Geringer Mangel" bleiben bestehen. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall laut Dekra gar nicht bemerken.