Die Geschäftsleitung des Zulieferers Neue Halberg Guss bedauert die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts Saarbrücken, dass der Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Zulässigkeit des Arbeitskampfes im Saarbrücker Werk abgelehnt wurde. „Die Argumentation des Arbeitsgerichts können wir nicht nachvollziehen. Insbesondere die Aussagen der Gegenseite, das Unternehmen verfüge über ausreichend Mittel, um alle Forderungen zu erfüllen, befremdet uns sehr“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
In der nächsten Verhandlung am kommenden Mittwoch wolle das Unternehmen weiterhin alles tun, um so viele Arbeitsplätze wie möglich in Saarbrücken zu erhalten. „Wir werden jedoch keine Forderung akzeptieren können, die den unmittelbaren Ruin der gesamten Neue Halberg Guss bedeuten und damit alle Arbeitsplätze auf einen Schlag vernichten würde“, heißt es beim Zulieferer weiter. Der von der IG Metall so genannte Airbag würde sich mit sofortigen Kosten in Höhe von 700 Millionen Euro „als Mühlstein am Hals des Unternehmens erweisen“.